Grundsatzerklärung


Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt

 

 

Die Unternehmen der Rübezahl-Riegelein-Gruppe (Gubor Schokoladen GmbH) sind sich ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung in der gesamten Lieferkette bewusst, insbesondere ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards. Im Rahmen unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht und der Verantwortung gegenüber rechtlichen Vorgaben definieren und beschreiben wir nachfolgend die Haltung und Anforderung zur menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette.

 

Grundlage für die Einhaltung und Wahrung der Menschenrechte bilden die nachfolgend aufgeführten internationalen Leitsätze und Prinzipien:

  • Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
  • Internationales Übereinkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO)
  • Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
  • Pariser Klimaschutzabkommen
  • amfori BSCI-Leitsätze

Die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze zur Menschenrechts- und Umweltstrategie gelten im gesamten Geschäftsbereich der Rübezahl-Riegelein-Gruppe und sind von der Geschäftsleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben einzuhalten. Sie ergänzen den Supplier Code of Conduct der Rübezahl-Riegelein-Gruppe einschließlich aller weiteren Unternehmensgrundsätze, Richtlinien und Anweisungen. Die lokale Umsetzung obliegt dabei den Verantwortlichen am jeweiligen Standort.

 

Die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten wird von allen Geschäftspartnern erwartet. Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten ist die Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit mit der Rübezahl-Riegelein-Gruppe.

 

Die internationalen Richtlinien zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt schlagen sich im deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz in § 2 Abs.2 und 4 LkSG nieder. Demgemäß verpflichtet sich die Rübezahl-Riegelein-Gruppe zur Einhaltung der im Gesetz benannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten.

 

Die Rübezahl-Riegelein-Gruppe ergreift angemessene und wirksame Maßnahmen, um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verifizieren und die Realisierung von Risiken zu verhindern. Wird festgestellt, dass die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, greift ein zielgerichteter Abhilfeprozess, im Rahmen dessen individuelle Maßnahmen zur Beendigung eines Verstoßes und zur Minimierung seiner Folgen ergriffen werden.

 

Alle Maßnahmen, die im Rahmen unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Verantwortung ergriffen werden, folgen dem Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“: Wir bekennen uns dazu, unsere Geschäftspartner bei der Vermeidung und Beendigung von Verstößen gegen die Menschenrechte oder umweltbezogene Vorschriften zu unterstützen, bevor wir Geschäftsbeziehungen aufgeben oder auf alternative Bezugsquellen ausweichen.

 

Effektives Risikomanagement

 

Die Sorgfaltspflichten werden für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette im Rahmen eines Risikomanagementsystems umgesetzt. Durch die horizontale und vertikale Integration der Sorgfaltspflichten in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe stellt die Rübezahl-Riegelein-Gruppe sicher, dass Risiken erkannt und Präventions- und Abhilfemaßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden. Das Risikomanagement wird konzernübergreifend umgesetzt und zentral gesteuert und überwacht.

 

Maßnahmen für effektives Risikomanagement

 

Das Risikomanagementsystem richtet Prozesse zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten ein und legt Verantwortungsbereiche, Zuständigkeiten und Berichtslinien fest.

 

Die Sorgfaltspflichten werden innerhalb der Rübezahl-Riegelein-Gruppe horizontal verankert. Alle relevanten Abteilungen werden in die Umsetzungsschritte einbezogen und die Verantwortlichkeiten innerhalb einer VMI-Matrix definiert. Zusammengefasst werden die Zuständigkeiten und Umsetzungsprozesse in einem zentralen Handbuch und konkreten Verfahrensanweisungen, die allen Abteilungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung stehen.

 

Die vertikale Verankerung der Sorgfaltspflichten erfolgt durch die Festlegung von Aufsichts- und Koordinationszuständigkeiten auf Ebene der Geschäftsleitung. Gesamtverantwortlich für die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist die Geschäftsführung.

 

Die Rübezahl-Riegelein-Gruppe hat im Sinne des § 4 Abs.3 LkSG eine/n Menschenrechtsbeauftragte/n benannt, der/die das Risikomanagement für den eigenen Geschäftsbereich und die gesamte Lieferkette überwacht und regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen durchführt. Gemeinsam mit den beteiligten Abteilungen arbeitet der/die Menschenrechtsbeauftragte an der stetigen Weiterentwicklung des Maßnahmenkatalogs zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Der/Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet direkt an die Geschäftsleitung.

 

Risiken erkennen, gewichten und priorisieren

 

Die Rübezahl-Riegelein-Gruppe führt vollumfängliche Risikoanalysen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und bei ihren unmittelbaren Zulieferern durch. Dabei greifen wir sowohl auf internen als auch externen Sachverstand zurück. Die Komplexität und der Umfang unserer internationalen Lieferkette erfordern den Einsatz technischer Lösungen, die uns bei der Identifizierung, Verifizierung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken unterstützen.

 

Unser Risikoanalysesystem ermöglicht eine Ermittlung der individuellen Risiken eines jeden Geschäftspartners. Unter Zugrundelegung der allgemeinen Zuliefererangaben – insbesondere Herkunftsland und Branche – erfolgt eine abstrakte Risikoanalyse basierend auf einer Vielzahl anerkannter Indizes und Studien externer Experten. Auf der Grundlage von Selbstbewertungen der Lieferanten, nachgewiesener Zertifizierungen und eigener Erkenntnisse aus Kontrollen oder Geschäftsvorgängen überprüfen wir Geschäftspartner anschließend auf konkrete menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken. Dabei wird nicht nur das Herkunftsland und die Branche des Geschäftspartners berücksichtigt. Wir analysieren auch Produktrisiken, Handelsstufenrisiken, die Komplexität vorgelagerter Lieferketten sowie eine Vielzahl weiterer Daten, um Risiken einzugrenzen, zu lokalisieren und frühzeitig zu erkennen.

 

Wir gewichten und priorisieren Risiken, indem wir die typischerweise zu erwartende Schwere einer möglichen Rechtsverletzung und ihre Unumkehrbarkeit in ein Verhältnis zu der Eintrittswahrscheinlichkeit setzen. Wir berücksichtigen auch eigene mögliche Verursachungsbeiträge sowie den Grad unseres Einflussvermögens, um Risiken zu priorisieren und zielgerichtet dort aktiv zu werden, wo die Realisierung von Risiken droht. Mithilfe einer Risikomatrix identifizieren wir unseren Handlungsbedarf und stoßen Präventions- und Abhilfemaßnahmen dort an, wo sie notwendig sind.

 

Präventiv vorgehen

 

Die umfangreiche Risikoanalyse wird ergänzt durch angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen.

 

Im eigenen Geschäftsbereich gilt ein unternehmensinterner Verhaltenskodex, der die Erwartungen an und die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klar und verständlich zusammenfasst.

 

Die Rübezahl-Riegelein-Gruppe bietet Schulungs- und Bildungsmöglichkeit an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen können. Die mit der Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil, um die internationalen Anforderungen an die Menschenrechte und den Umweltschutz in der gesamten Lieferkette umsetzen zu können.

 

Wir führen regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Geschäftspartner kontrollieren wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Vorgaben. Insbesondere vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen werden unmittelbare Zulieferer einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen.

 

Wir verlangen von Geschäftspartnern, unsere menschenrecht- und umweltbezogenen Erwartungen in der Lieferkette weiterzugeben und ihre Einhaltung laufend zu überprüfen. Zu diesem Zweck bildet unser Supplier Code of Conduct die Grundlage für die Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung.

 

Abhilfe leisten

 

Wirksame Abhilfemaßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht eintritt oder unmittelbar bevorsteht.

 

Die Rübezahl-Riegelein-Gruppe leitet Abhilfemaßnahmen umgehend nach Identifizierung eines entsprechenden Verstoßes ein. Dabei entwickeln wir für jede Situation und jeden unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer maßgeschneiderte Abhilfemaßnahmen, um Verstöße zielgerichtet zu beenden. Für jede Abhilfemaßnahme definieren wir einen Prozess, Erfolgsziele und eine klare unternehmensinterne Zuständigkeit. Jede Abhilfemaßnahme enthält einen konkreten Zeitplan und kann mit Zwischenzielen versehen werden.

 

Hinweisen nachgehen

 

Eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt ein funktionierendes Beschwerdeverfahren, das für alle Betroffene in der Lieferkette – von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Zulieferer bis hin zu Dritten, die durch unsere oder die Aktivitäten unserer Zulieferer beeinträchtigt werden – zugänglich ist. Dabei ist wichtig, dass Hinweise anonym und vertraulich abgegeben werden können.

 

An allen Standorten der Unternehmensgruppe sind Briefkästen installiert, die den Mitarbeitern des eigenen Geschäftsbereiches vor Ort und physisch zugänglich sind, um Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten der Rübezahl-Riegelein-Gruppe oder unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern namentlich oder anonym abzugeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Personen außerhalb des Geschäftsbereichs über das Kontaktformular unserer öffentlich zugänglichen Websites unter dem Stichwort „Lieferkettengesetz“ Verstöße zu melden. Der Eingang von Hinweisen wird dem Hinweisgebern bestätigt und der Sachverhalt gemeinsam erörtert. Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch die verantwortliche Person, welche unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Zusätzlich wird die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe über die Beschwerde informiert.

 

Dokumentation und Berichterstattung

 

Die Umsetzung aller Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert. Über ein zentrales Risikomanagementsystem vernetzen wir sämtliche uns zugänglichen Informationen über erkannte Risiken und ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

 

Wir bekennen uns zudem zu einer transparenten Kommunikation zu den menschenrechts- und umweltbezogenen Herausforderungen, denen die Rübezahl-Riegelein-Gruppe ausgesetzt ist. Durch unsere öffentliche Berichterstattung kommunizieren wir mindestens jährlich erkannte Risiken, ergriffene Maßnahmen und den erzielten Fortschritt.

 

Ausblick

 

Die Rübezahl-Riegelein-Gruppe verpflichtet sich zur fortlaufenden Überprüfung, Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer eigenen Maßnahmen. Die Effektivität und Wirksamkeit aller menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten müssen stets gewährleistet sein. Wirksamkeitsüberprüfungen finden anlassbezogen und mindestens jährlich statt.

 

 

gez. Claus Cersovsky                    gez. Peter Riegelein                    gez. Rüdiger Bonner                    gez. Udo Zimmer

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